Trinkwasserdienst
Als Service bietet der Milchwirtschaftliche Verein die erforderlichen Probenahmen zur mikrobiolo-gisch/chemisch-physikalischen Analyse gemäß den Rahmenbedingungen der TrinkwV an. Nach § 15 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung von 2001 dürfen seit 01.01.2003 Trinkwasseruntersuchungen nur noch von nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Probenehmer sind nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 in das QM-System der Untersuchungsstelle einzubinden und müssen über eine ausreichende Qualifikation einschließlich Schulungsmaßnahmen verfügen. Die Mitarbeiter des Milchwirtschaftlichen Vereins erfüllen diese Anforderung.
Hintergrundinformation:
Die Überwachung des Trinkwassers ist in der Trinkwasserverordnung und im Infektionsschutzgesetz bundeseinheitlich geregelt. Die Trinkwasserverordnung stellt hierbei seit 2003 erweiterte Anforderungen an die Überwachung, an die Untersuchungsstellen sowie an den Gesundheitsschutz. Ziel ist es, eine einwandfreie Trinkwasserqualität sicherzustellen. Dadurch sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen des Verbrauchers durch mikrobiologische oder chemische Verunreinigungen des Trinkwassers vermieden werden.
Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von für den menschlichen Gebrauch bestimmten Erzeugnissen oder Substanzen verwendet wird, muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht geschädigt wird.
Diese Anforderung bezieht Krankheitserreger ebenso wie chemisch-toxische Stoffe ein. In der Trinkwasserverordnung sind keine speziellen Anforderungen für Wasser in Lebensmittelbetrieben normiert. Die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene sind hierbei zu berücksichtigen (Anhang II, Kapitel VII), gleichwie die Anforderungen aus den Qualitätsmanagement- Standards (IFS, BRC).
Für Lebensmittelbetriebe ist grundsätzlich vorgeschrieben, dass Wasser von Trinkwasserqualität für die verschiedenen Anwendungszwecke eingesetzt werden muss.
Jürgen Schneller
Tel. 07021/ 505-207
JSchneller@milchwirtschaftlicher-verein