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Schulungen zur Lebensmittelhygiene

Die zentrale Forderung der Hygienevorschriften lautet: „Sicherheit vor Lebensmitteln“ und „Schutz des Verbrauchers“. Dies gilt verpflichtend für alle lebensmittelverarbeitenden Betriebe.

Im Mittelpunkt der Lebensmittelverarbeitung stehen die Personen, die diese Tätigkeiten ausüben. Sie müssen die Regeln der sogenannten Guten-Hygiene-Praxis beherrschen, damit die Sicherheit der Lebensmittel gewahrt bleibt. Dazu werden bestimmte Fachkenntnisse benötigt. Nicht jeder Mitarbeiter verfügt über eine Ausbildung, in der die notwendigen fachlichen Grundlagen hinsichtlich Lebensmittelhygiene vermittelt wurden. Kenntnisse über Lebensmittelhygiene sollen Hygienemängeln vorbeugen und zur Sicherheit von Lebensmitteln beitragen. Dafür ist ein Mindestmaß an Grundkenntnissen erforderlich, was z.B. Kenntnisse über mögliche Ursachen und Übertragungswege von Infektionen, Händehygiene, Reinigung und Desinfektion sowie das Wissen über kritische Punkte von der Warenanlieferung bis zur Abgabe von Lebensmitteln erfordert.

Um die Betriebe und ihre Mitarbeiter bei der Umsetzung der Hygienevorschriften zu unterstützen, führt der Milchwirtschaftliche Verein Hygieneschulungen mit den oben genannten Inhalten durch.

Weitere Inhalte sind: Informationen zum Lebensmittelhygienerecht sowie die Vorstellung von Zertifizierungsanforderungen, die im Rahmen eines Lebensmittelmanagementsystems nach HACCP und IFS an einen Verarbeitungsbetrieb gestellt werden.

Kontakt:

Jürgen Schneller
Tel. 07021/ 505-207
JSchneller@milchwirtschaftlicher-verein


Kontakt | Impressum

Milchwirtschaftlicher Verein
Baden-Württemberg e.V.

Marie-Curie-Str. 19
73230 Kirchheim/Teck

Tel. 07021/ 505-200
Fax 07021/ 505-400

info@milchwirtschaftlicher-verein.de